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   OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 B 300/11   

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https://dejure.org/2012,18724
OVG Sachsen, 23.05.2012 - 5 B 300/11 (https://dejure.org/2012,18724)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 (https://dejure.org/2012,18724)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 B 300/11 (https://dejure.org/2012,18724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBRKG § 16; VwGO § 80 Abs. 3, § 80 Abs. 5
    Freiwillige Feuerwehr, Ausschluss, Störung des Vertrauensverhältnisses, Zerrüttung, Interessenabwägung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jedes einzelne Mitglied ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. zum insoweit vergleichbaren Landesrecht: OVG Sachsen, Beschl. v. 23.5.2012 - 5 B 300/11 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 9.5.2011 - 4 ZB 11.726 - juris, Rn. 10).
  • VG Bremen, 19.08.2021 - 6 V 629/21

    Recht der Landesbeamten - Asperger; Autismus; Beamtenverhältnis auf Probe;

    tragfähig ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unerheblich (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.05.2012 - 5 B 300/11 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, juris Rn. 3).
  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • OVG Sachsen, 31.08.2021 - 6 B 245/21

    Sofortige Vollziehbarkeit; Interessenabwägung; Gewerbeuntersagung

    Ob die Begründung zutrifft und alle wesentlichen Erwägungen enthält, ist im Rahmen des formellen Erfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht relevant, sondern eine Frage der vorzunehmenden Abwägung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Mai 2012 - 5 B 300/11 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 5. September - 6 B 4/19 -, juris Rn. 5).
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